Veranstaltung "Strahlenschutz OP-Personal / OTA / med. Assistenzpersonal
20-Std. Kurs nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse" (Nr. 30206) wurde in den Warenkorb gelegt.
Strahlenschutz OP-Personal / OTA / med. Assistenzpersonal 20-Std. Kurs nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse
Anmeldung möglich ( 24 Plätze sind frei)
| Kursnr. | A261-30206 |
| Beginn | Fr., 10.07.2026, 08:30 - 17:00 Uhr |
| Dauer | 2 Einheiten |
| Kursort | Kirchheim / Akademie / Hörsaal 12 |
| Gebühr | 270,00 € / MA mK 250,00 € inkl. Seminarunterlagen und Imbiss |
| Abmeldeschluss | 12.06.2026 |
| Zielgruppe | OP-Personal, OTA, med. Assistenzpersonal und weitere zugelassene Gesundheitsberufe (Details siehe Downloadliste): Altenpfleger, ATA, CTA, Hebamme/Entbindungspfleger, MFA, MTAF, MTAV, MTLA, Notfallsanitäter, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, Tiermedizinischer Fachangestellte, Zahnmedizinischer Fachangestellte, Zytologie Assistent |
Kursbeschreibung
Nach §145 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchV muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient*, durch die Teilnahme an einem 20-Std. Kurs Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig. *Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patienten oder des Tieres unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung.Hinweis
Die Teilnehmer erhalten nach regelmäßigem Besuch des Kurses, mit bestandener Abschlussprüfung und dem Vorliegen eines Nachweises über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige med. Ausbildung eine Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz zugeschickt ("Röntgenschein").Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.
K/Akademie/Hörsaal 12
Charlottenstr. 4773230 Kirchheim unter Teck
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
10.07.2026
Uhrzeit
08:30 - 17:00 Uhr
Ort
Charlottenstr. 47,
Kirchheim / Akademie / Hörsaal 12
Datum
11.07.2026
Uhrzeit
08:30 - 17:00 Uhr
Ort
Charlottenstr. 47,
Kirchheim / Akademie / Hörsaal 12
Kurse
A261-30212 - Strahlenschutz Ärzte
Spezialkurs Röntgendiagnostik nach § 47 StrlSchV zum Erwerb der Fachkunde
A261-30213 - Strahlenschutz Ärzte
Grundkurs nach § 47 StrlSchV für den Anwendungsbereich Röntgendiagnostik, NUK / Strahlentherapie zum Erwerb der Fachkunde
A261-30206 - Strahlenschutz OP-Personal / OTA / med. Assistenzpersonal
20-Std. Kurs nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse
