Kursdetails
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Veranstaltung "Strahlenschutz OP-Personal / OTA / med. Assistenzpersonal 20-Std. Kurs nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse" (Nr. 30206) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Strahlenschutz OP-Personal / OTA / med. Assistenzpersonal 20-Std. Kurs nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse

Anmeldung möglich ( 24 Plätze sind frei)
Kursnr. A261-30206
Beginn Fr., 10.07.2026, 08:30 - 17:00 Uhr
Dauer 2 Einheiten
Kursort Kirchheim / Akademie / Hörsaal 12
Gebühr 270,00 € / MA mK 250,00 € inkl. Seminarunterlagen und Imbiss
Abmeldeschluss 12.06.2026
Zielgruppe OP-Personal, OTA, med. Assistenzpersonal und weitere zugelassene Gesundheitsberufe (Details siehe Downloadliste): Altenpfleger, ATA, CTA, Hebamme/Entbindungspfleger, MFA, MTAF, MTAV, MTLA, Notfallsanitäter, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, Tiermedizinischer Fachangestellte, Zahnmedizinischer Fachangestellte, Zytologie Assistent

Kursbeschreibung

Nach §145 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchV muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient*, durch die Teilnahme an einem 20-Std. Kurs Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig. *Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patienten oder des Tieres unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung.

Hinweis

Die Teilnehmer erhalten nach regelmäßigem Besuch des Kurses, mit bestandener Abschlussprüfung und dem Vorliegen eines Nachweises über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige med. Ausbildung eine Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz zugeschickt ("Röntgenschein").
Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.

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