Kursdetails

Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Delir erkennen und einschätzen

Anmeldung möglich ( 4 Plätze sind frei)
Kursnr. A271-51023
Beginn Fr., 26.02.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheit
Kursort Kirchheim / Akademie / Seminarraum 13
Gebühr 170,00 € / MA mK 155,00 € inkl. Seminarunterlagen, inkl. Pausenimbiss vor- und nachmittags
Abmeldeschluss 29.01.2027
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

Delirsituationen gehören zu den komplexesten pflegerischen Herausforderungen und bieten zugleich ein ideales Lernfeld für den Erwerb diagnostischer Kompetenzen. Praxisanleitende entwickeln in diesem Kurs ihre eigene Handlungssicherheit im Erkennen, Einordnen und Begleiten von Menschen mit Delir und reflektieren die zugrunde liegenden Denk- und Entscheidungsprozesse. Darauf aufbauend erwerben sie praxisnahe Strategien und didaktische Werkzeuge, um Auszubildende und Studierende beim Aufbau diagnostischer Kompetenz und professionellen klinischen Denkens gezielt zu unterstützen.
- Delir als komplexes pflegerisches Phänomen verstehen und einordnen
- Präventionsstrategien kennenlernen
- Kognitive Veränderungen und potenzielle Gefährdungsprofile erkennen und systematisch erheben
- Delir, Demenz und Delir bei Demenz differenzieren und fachlich in akute und chronische Verwirrtheit einordnen
- Delirverläufe fachgerecht beschreiben und beurteilen
- Situationsgerechte pflegerische Interventionen bei Delir begründet auswählen
- Mögliche Ursachen und Auslöser erkennen und beseitigen/reduzieren
- Anleitungssituationen zum Thema Delir kompetenzorientiert gestalten
- Klinisches Denken und reflektiertes Handeln von Auszubildenden gezielt fördern

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

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