Kursdetails
Veranstaltung "Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Sprachbarrieren gekonnt überwinden" (Nr. 51026) wurde in den Warenkorb gelegt.

Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Sprachbarrieren gekonnt überwinden

Anmeldung möglich ( 5 Plätze sind frei)
Kursnr. A275-51026
Beginn Do., 04.03.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheit
Kursort Online-Seminar (zu Hause)
Gebühr 150,00 € / MA mK 130,00 € inkl. Seminarunterlagen
Abmeldeschluss 04.02.2027
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

Die Fortbildung unterstützt Praxisanleitende dabei, sprachliche Barrieren in Anleitungssituationen professionell zu bewältigen. Sie adressiert Herausforderungen wie Missverständnisse in der Kommunikation, Unsicherheiten bei Anleitungen sowie sprachbedingte Schwierigkeiten im Arbeitsalltag und in der Patientenversorgung. Die Teilnehmenden lernen, ihre eigene Sprache verständlicher einzusetzen und Anleitungssequenzen sowie Arbeits- und Lernaufgaben sprachsensibel und praxisnah zu gestalten. Dadurch verbessern sie die Zusammenarbeit mit deutschlernenden Auszubildenden und fördern deren Lernprozesse und Handlungssicherheit im Berufsalltag.
- Grundlagen zu Spracherwerb, Sprachsensibilität und den Auswirkungen sprachlicher Barrieren im Pflegealltag
- Sprachsensible Gestaltung des eigenen Sprechens
- Verständliche und sprachsensible Gestaltung von Anleitungssituationen
- Sprachliche und visuelle Aufbereitung von Lern- und Arbeitsaufgaben
- Unterscheidung zwischen kulturellen Unterschieden und tatsächlichen Sprachbarrieren
- Fallanalysen mit Entwicklung konkreter Lösungsstrategien
- Austausch

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

Online-Seminare: Kamera und Mikrofon sind für diese Veranstaltung notwendig.

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