Kursdetails
Veranstaltung "Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Mehr Leichtigkeit mit dem richtigen Selbst- und Zeitmanagement" (Nr. 51025) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Pflegeplanung kompetent anleiten und beurteilen

Anmeldung möglich ( 4 Plätze sind frei)
Kursnr. A271-51035
Beginn Mo., 18.01.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheit
Kursort Kirchheim / Akademie / Seminarraum 13
Gebühr 170,00 € / MA mK 155,00 € inkl. Seminarunterlagen, inkl. Pausenimbiss vor- und nachmittags
Abmeldeschluss 21.12.2026
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

Eine fundierte Pflegeplanung ist ein zentraler Bestandteil professioneller Pflege und bildet die Grundlage für eine individuelle, strukturierte und qualitativ hochwertige Versorgung. Praxisanleitende begleiten die Auszubildenden, pflegerische Situationen fachgerecht einzuschätzen, bedarfsorientiert pflegerische Interventionen zu planen und die Steuerung von Pflegeprozessen durchzuführen. Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, Auszubildende kompetent bei der Erstellung und Umsetzung von Pflegeplanungen anzuleiten, den Pflegeprozess didaktisch sinnvoll zu vermitteln und die Pflegeplanung im praktischen Examen kriteriengeleitet zu beurteilen.
- Was ist eine Pflegeplanung (Definition und Ziele)
- Bedeutung der Pflegeplanung für die Pflegequalität
- Der Pflegeprozess
- ABEDL´s nach Monika Krohwinkel
- Informationssammlung/Assessment (PESR-Schema)
- Ressourcen und Probleme erkennen
- Pflegeziele formulieren (SMART-Kriterien, Nah- und Fernziele)
- Pflegemaßnahmen planen
- Dokumentation der Pflegeplanung
- Evaluation der Pflegeziele und Anpassung der Planung
- Umsetzung im Stationsalltag
- Die Rolle der Praxisanleitung
- Bedeutung der Pflegeplanung im praktischen Examen
- Praktische Übungen anhand von Fallbeispielen

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

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