Kursdetails
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Veranstaltung "Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Wundmanagement in Anleitungssituationen" (Nr. 51034) wurde in den Warenkorb gelegt.

Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Wundmanagement in Anleitungssituationen

Anmeldung möglich ( 4 Plätze sind frei)
Kursnr. A271-51034
Beginn Fr., 11.06.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheit
Kursort Kirchheim / Akademie / Seminarraum 13
Gebühr 170,00 € / MA mK 155,00 € inkl. Seminarunterlagen, inkl. Pausenimbiss vor- und nachmittags
Abmeldeschluss 14.05.2027
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

Die Praxisanleitung von Auszubildenden im Wundmanagement stellt Praxisanleitende vor besondere Herausforderungen. Zwischen aktuellen Erkenntnissen, komplexen Wundsituationen und individuellen Lernbedürfnissen gilt es, Fachkenntnisse verständlich zu vermitteln und zugleich Handlungskompetenz zu fördern. Diese Fortbildung verbindet aktuelles Wissen von der Wundbeurteilung über den Verbandwechsel bis hin zur Wunddokumentation mit praxisnahen Methoden der Praxisanleitung in den pflegerischen Versorgungsbereichen. Dabei werden Strategien entwickelt, um Auszubildende sicher und kompetent an die Versorgung von Menschen mit akuten und chronischen Wunden heranzuführen.
- Wundarten, Wundbeurteilung, phasengerechte Wundversorgung, Wundauflagen
- Aseptischer Verbandwechsel: sterile Handschuhe und Non-Touch-Methode
- Anleitungssituation zur Vorbereitung von Materialien für einen Verbandwechsel
- Vier-Stufen-Methode oder Demonstration durch Auszubildende je nach Lernstand
- Beobachtungs-, Erkundungs- und Reflexionsaufträge inklusive Lernmedien

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

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