Kursdetails
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Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Zeiteffektive Praxisanleitung mit digitalen Medien

Anmeldung möglich ( 6 Plätze sind frei)
Kursnr. A271-51028
Beginn Fr., 22.10.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheit
Kursort Kirchheim / Akademie / Hörsaal 12
Gebühr 170,00 € / MA mK 155,00 € inkl. Seminarunterlagen, inkl. Pausenimbiss vor- und nachmittags
Abmeldeschluss 24.09.2027
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

In dieser Fortbildung lernen Sie, wie Sie in Anleitungsprozesse zeiteffizient digitale Werkzeuge sowie KI-Anwendungen sinnvoll nutzen können. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, Anzuleitende schrittweise zu mehr Selbstständigkeit zu führen. Diese sollen lernen, Aufgaben eigenständig vorzubereiten, Lösungen zu entwickeln, ihr Handeln zu reflektieren und mehr Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen.
Vorgestellt werden verschiedene methodische Möglichkeiten für kurze, praxisnahe Anleitungssituationen. Mit Hilfe des Vorgestellten sollen Sie dann eigene Ideen entwickeln, ausgewählte Kurzanleitungen direkt in der Veranstaltung erproben und deren Übertragbarkeit auf den Arbeitsalltag reflektieren.
- Methoden für kurze und wirksame Anleitungssituationen
- Anzuleitende zu mehr Selbstständigkeit führen
- Digitale Tools zur Unterstützung
- Einsatzmöglichkeiten von KI in der Praxisanleitung
- Praktische Erprobung und kollegiales Feedback

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

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