Kursdetails
Veranstaltung "Wundexperte ICW - Rezertifizierung Tipps und Tricks in der Wundversorgung von A-Z" (Nr. 50013) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Praxisanleitung - Berufspädagogische Fortbildung Die Übergabe als Anleitungssituation

Anmeldung möglich ( 4 Plätze sind frei)
Kursnr. A271-51022
Beginn Do., 28.01.2027, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Einheiten
Kursort Kirchheim / Akademie / Seminarraum 13
Gebühr 170,00 € / MA mK 155,00 € inkl. Seminarunterlagen, inkl. Pausenimbiss vor- und nachmittags
Abmeldeschluss 31.12.2026
Zielgruppe Praxisanleiter

Kursbeschreibung

Eine strukturierte Übergabe ist die Grundlage für eine kontinuierliche und sichere pflegerische Versorgung. Gleichzeitig stellt sie eine wertvolle Lernsituation für Auszubildende dar. Spätestens im praktischen Examen wird von ihnen erwartet, einen Patienten/zu pflegenden Menschen strukturiert, fachlich fundiert und adressatengerecht vorzustellen. Wie können Praxisanleitende die tägliche Übergabe - schriftlich, im Dienstzimmer oder am Patientenbett abhängig vom Pflegesetting - gezielt als Lern- und Anleitungssituation nutzen? Welche Methoden unterstützen Auszubildende dabei, Sicherheit zu gewinnen und ihre fachliche sowie kommunikative Kompetenz weiterzuentwickeln? Diese berufspädagogische Fortbildung vermittelt praxisnahe Anregungen und Methoden, um die Übergabe bewusst in den Anleitungsprozess zu integrieren.
- Auffrischung und Vertiefung des theoretischen Hintergrunds einer professionellen Übergabe
- Die Übergabe als Lern- und Anleitungssituation gestalten
- Kennenlernen und Erproben praxisnaher Methoden in der Praxisanleitung, z. B.: Beobachtungsaufträge, Umsetzungsaufträge in einer sicheren Lernumgebung, gezielte Reflexionsaufträge
- Förderung der fachlichen, kommunikativen und reflektierenden Kompetenzen von Auszubildenden

Hinweis

Die Praxisanleitungen müssen eine kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden innerhalb eines Jahres nachweisen (§ 4 Abs. 3 S. 1 PflAPrV und § 7 Abs. 1 PflBG).
Zu beachten:
1. Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in maximal sechs Veranstaltungen aufgeteilt werden.
2. Anerkannte Inhalte: berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte.
3. Der Umfang der berufspädagogischen Inhalte muss mindestens 12 Stunden entsprechen.
4. Fortbildungen können auch in digitaler Form (z. B. Online-Seminare oder Webinare) absolviert werden.
Der Nachweiszeitraum (Achtung Änderung):
- Nachweisjahr 2025: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
- Kalenderjahr 2026 - Übergangszeitraum: Bis zum 30.06.2027 werden Fortbildungen für das Jahr 2026 angerechnet, zugleich aber auch für das Jahr 2027
- Ab 01.01.2027 Umstellung auf das Kalenderjahr, dies bedeutet, dass die Bezeichnung „Nachweisjahr“ entfällt.
- Kalenderjahr 2027: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
- Kalenderjahr 2028: Fortbildungszeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2028 usw.

Kurs teilen: