Herzlich Willkommen bei der Akademie der medius KLINIKEN!

Der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung kommt im Berufsleben eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Gut ausgebildete, qualifizierte Frauen und Männer sind in unserer Gesellschaft und insbesondere im Gesundheitswesen zentrale Faktoren für Wachstum und Fortschritt... weiterlesen

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Programm >> Kursdetails

Fachbereich: 5
Praxisanleiter: Entwicklungs- und Fördergespräche führen
Auszubildende im Lernprozess effektiv unterstützen
Die Praxisanleiterin/ Der Praxisanleiter als Coach 
Akademie der medius KLINIKEN 
 
Ziel | Inhalt
Die individuelle Unterstützung von Auszubildenden im Lernprozess hat im Anleitungsalltag eine immer größere Bedeutung. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nehmen die rolle des Coach ein und unterstützen mit Entwicklungs-und Fördergesprächen Auszubildende und hilft ihnen, die eigenen Lernmuster zu erkennen und positiv zu verändern.

Inhalte der Fortbildung:
Lernbiografie
Unterstützung der Auszubildenden bei Lernschwierigkeiten
Ziel- und lösungsorientierte Beratung
Lernerfolge visualisieren und als positive Motivation nutzen 
Zielgruppe
Praxisanleiter 
Prioritätengruppe
K21 - Für Praxisanleiter besteht seit dem 1.1.20 eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von 24 Stunden pro Jahr. Mentoren mit einer Ausbildung von mindestens 200 Std. sind gleich wie Praxisanleiter zu behandeln. 
Fortbildungspunkte
CME / LÄK: -
Pflege: -
 
Max. TN-Anzahl
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. 
Datum: 29.01.2025 -  29.01.2025
Uhrzeit: 08:30 -  16:00  Uhr
Kursort: Online-Seminar (zu Hause) 
Dozent(en):
  • Sabine Westerhoff
Offen für: Externe und interne Teilnehmer 
Abmeldeschluss: 01.01.2025 
Gebühr gesamt: 150,00 €
Gebühr ermäßigt: 130,00 €
Kurstage
Kurstage
Tag Datum Zeit Raum Ort Straße
Mo. 29.01.2024 08:30 - 16:00 Uhr      
 



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