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Der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung kommt im Berufsleben eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Gut ausgebildete, qualifizierte Frauen und Männer sind in unserer Gesellschaft und insbesondere im Gesundheitswesen zentrale Faktoren für Wachstum und Fortschritt... weiterlesen

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Veranstaltung "Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter Rechtliches Update für Praxisanleitende" (Nr. 50004) ist für Anmeldungen nicht freigegeben.


Fachbereich: 5
Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter
Rechtliches Update für Praxisanleitende 
Akademie der medius KLINIKEN 
Teilnehmer auf Warteliste 
Ziel | Inhalt
Rechtliches up date für Praxisanleitende

Flexibel gehaltende Veranstaltung in der die Teilnehmenden die Möglichkeit haben sich aktiv mit Fragen und Problemen einzubringen.

Es können auch einzelne konkrete Themen bearbeitet werden z. B.:

Arbeitsrechtliche Grundlagen (Arbeitnehmerschutzrechte und Sanktionen wie Abmahnung bis hin zur Beendigung eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags)

Behandlungsfehler und Rechtsfolgen (Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht)

Einwilligung des Patienten (Rechtfertigungsgründe in der Pflege) mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, ggfs. auch DNR-/DNI-/AND-Order

Der Tod aus juristischer Sicht mit Sterbehilfe und Organspende
... 
Zielgruppe
Praxisanleiter 
Prioritätengruppe
K21 - Für Praxisanleiter besteht seit dem 1.1.20 eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von 24 Stunden pro Jahr. Mentoren mit einer Ausbildung von mindestens 200 Std. sind gleich wie Praxisanleiter zu behandeln. 
Fortbildungspunkte
CME / LÄK: -
Pflege: 8 
 
Max. TN-Anzahl
12 
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. 
Datum: 23.02.2024 -  23.02.2024
Uhrzeit: 08:30 -  16:00  Uhr
Kursort: Online-Seminar (zu Hause) 
Dozent(en):
  • Ass. jur. Michael Irmler
Offen für: Externe und interne Teilnehmer 
Abmeldeschluss: 26.01.2024 
Gebühr gesamt: 150,00 €
Gebühr ermäßigt: 130,00 €
Kurstage
Kurstage
Tag Datum Zeit Raum Ort Straße
Fr. 23.02.2024 08:30 - 16:00 Uhr      
 



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