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Der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung kommt im Berufsleben eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Gut ausgebildete, qualifizierte Frauen und Männer sind in unserer Gesellschaft und insbesondere im Gesundheitswesen zentrale Faktoren für Wachstum und Fortschritt... weiterlesen

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Programm >> Kursdetails

Fachbereich: 5
Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter
Agieren statt reagieren:
Kompetenter Umgang mit Belastungssituationen
Agieren statt reagieren:
Kompetenter Umgang mit Belastungssituationen 
Akademie der medius KLINIKEN 
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Ziel | Inhalt
Agieren statt reagieren:
Kompetenter Umgang mit Belastungssituationen

Praxisanleitungen sind häufig in besonderem Maße vor herausfordernde Belastungssituationen gestellt.
Hier kompetent und zielorientiert zu handeln anstatt nur zu reagieren ist Inhalt dieses Trainings.
Erkennen und Analysieren von Belastungssituationen im Anleitungsalltag
Planvolles Handeln: Zieldefinition und Umsetzung
Ziel- und lösungsorientierte Kommunikation
Tools für mehr Sicherheit und Zufriedenheit für Praxisanleitungen und Auszubildende

Anhand praktischer Beispiele aus dem Anleitungsalltag werden unterschiedliche Methoden vorgestellt, um sowohl in der konkreten Situation als auch grundsätzlich vom Reagieren ins Agieren zu kommen. 
Zielgruppe
Praxisanleiter 
Prioritätengruppe
K21 - Für Praxisanleiter besteht seit dem 1.1.20 eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von 24 Stunden pro Jahr. Mentoren mit einer Ausbildung von mindestens 200 Std. sind gleich wie Praxisanleiter zu behandeln. 
Fortbildungspunkte
CME / LÄK: -
Pflege: 8 
 
Max. TN-Anzahl
17 
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. 
Datum: 30.01.2024 -  30.01.2024
Uhrzeit: 08:30 -  16:00  Uhr
Kursort: ONLINE 
Dozent(en):
  • Dipl. Sabine Westerhoff
Offen für: Externe und interne Teilnehmer 
Abmeldeschluss: 02.01.2024 
Gebühr gesamt: 150,00 €
Gebühr ermäßigt: 130,00 €
Kurstage
Kurstage
Tag Datum Zeit Raum Ort Straße
Di. 30.01.2024 08:30 - 16:00 Uhr      
 



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Fortbildungskalender

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