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Veranstaltung "Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter Onboarding "Azubis Willkommen"" (Nr. 50001) ist für Anmeldungen nicht freigegeben.


Fachbereich: 5
Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter
Onboarding "Azubis Willkommen" 
Akademie der medius KLINIKEN 
Anmeldung möglich 
Ziel | Inhalt
Onbarding - "Azubis willkommen!"
"Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance" - diesen Satz sollte man sich auch beim Willkommenheißen der Auszubildenden positiv zu Nutze machen.
Die ersten Tage in der Praxis haben einen großen Einfluss darauf, wie die Auszubildenden sich in Zukunft in das Haus und in die Teams integrieren werden. Sie bestimmen ihre Sicht auf den Beruf und ihre Motivation. Ob der angestrebte Beruf als attraktives Ziel wahrgenommen wird, für das es sich zu kömpfen lohnt, hängt auch sehr stark von der Unterstützung durch das Team und die Praxisanleiter ab. Dem Praxisanleiter als Coach kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Damit die ersten Tage für die Auszubildenden und das Team gelingen, müssen alle mit an Bord.
-> Onboarding-Maßnahmen: "Azubis willkommen!"
-> Der Praxisanleiter als Coach
->Tools zur Integration ins Team
- Beispielhafte Fälle
- Austausch in der Gruppe
- Praktische Tools für den Stationsalltag 
Zielgruppe
Praxisanleiter 
Prioritätengruppe
K21 - Für Praxisanleiter besteht seit dem 1.1.20 eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von 24 Stunden pro Jahr. Mentoren mit einer Ausbildung von mindestens 200 Std. sind gleich wie Praxisanleiter zu behandeln. 
Fortbildungspunkte
CME / LÄK: -
Pflege: 8 
 
Max. TN-Anzahl
16 
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. 
Datum: 12.03.2024 -  12.03.2024
Uhrzeit: 08:30 -  16:00  Uhr
Kursort: ONLINE 
Dozent(en):
  • Dipl. Sabine Westerhoff
Offen für: Externe und interne Teilnehmer 
Abmeldeschluss: 13.02.2024 
Gebühr gesamt: 150,00 €
Gebühr ermäßigt: 130,00 €
Kurstage
Kurstage
Tag Datum Zeit Raum Ort Straße
Di. 12.03.2024 08:30 - 16:00 Uhr      
 



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