Fördermöglichkeiten durch Bildungsprämie / Prämiengutschein

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Seit die Förderungen für das Jahr 2010 erhöht wurden, werden 50% der Kursgebühren für berufliche Weiterbildung erstattet - bis zu einem Betrag von maximal 500€.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbstständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstellen. Eine Übersicht über die Beratungsstellen erhalten Sie im Internet.

Informationen erhalten Sie auch unter der nebenstehenden kostenlosen Rufnummer. Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmöglichkeiten und Anbietern in Ihrer Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

Bei einem Weiterbildungsanbieter, wie der Akademie der medius KLINIKEN  lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihren Weiterbildungswunsch ein und sparen so bis zu 50% der Kosten.

Weitere Informationen zum Bürgerservice Bildungsprämie

Tel.:

0800 2623-000 (kostenlos)

Mail:bildungspraemie@dont-want-spam.buergerservice.bund.de
Web:

www.bildungspraemie.info/de

Hier gelangen Sie direkt zur Beratungsstellensuche. 

Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

> Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie