Ein Stornierung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. Sie erhalten eine Stornierungsbestätigung vom Seminaranbieter. Der Seminaranbieter ist je nach Buchung entweder die Akademie der medius KLINIKEN oder der Verein zur Förderung der Gesundheit e.V..
Rücktrittserklärungen gegenüber der jeweiligen Seminarleitung sind unwirksam. Ein Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung.
Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden ohne dass weitere Kosten entstehen.
Spezielle Regelungen:
Für die Akademie:
Bei Ab- und Ummeldungen vor dem Anmeldeschluss entstehen keine Kosten. Danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
Für den Verein:
Geht diese Erklärung dem Verein bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn zu, wird die bezahlte Gebühr, abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 4,50 €, erstattet.
Bei Abmeldung weniger als 8 Tage vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig (pauschalierter Schadensersatz).
Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist.
Weiteres regeln die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.