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Als Praxisanleitung ist man häufig in herausfordernden Kommunikationssituationen. In der Vorbereitung und Durchführung von Feedback-Gesprächen oder auch allgemein bei kurzen Rückmeldungen gibt es Sicherheit, wenn man auf seinen eigenen rhetorischen Werkzeugkoffer zurückgreifen kann.
Welche rhetorische Struktur will ich anwenden? Wie baue ich meine Argumentation auf? Wie kann ich klar und verständlich kommunizieren, was ich erwarte bzw. woran ich meine Rückmeldung festmache?
Souverän zu kommunizieren umfasst auch die Fähigkeit, sicher mit Einwänden und vielleicht sogar verbalen Angriffen umzugehen. Auch auf solche unerwarteten Situationen kann man mit den richtigen Tools souverän reagieren und die Kommunikationssituation sicher steuern.
Tools
Die passende rhetorische Struktur: Wie möchte ich meine Argumentation aufbauen?
Das Gespräch erfolgreich steuern: Tools zur Gesprächssteuerung wie die richtige Fragetechnik, der souveräne Umgang mit Einwänden und die Gestaltung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre.
Mit Strukturierungssignalen und Instantsätzen: Gut vorbereitet und sicher im Gespräch!
Beispielhafte Fälle, Austausch in der Gruppe, Praktische Tools für den Stationsalltag
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen.