Ziel | Inhalt
In Ihrer Leitungsfunktion sind Sie mit Situationen, die für die Mitarbeitenden psychisch belastend sind oder auch psychisch auffälligen Mitarbeitenden konfrontiert.
Die Fortbildung zeigt Ihnen Möglichkeiten angemessen auf psychisch belastende Situation zu reagieren und Ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.
Inhalt:
- Abgrenzung von psychischer Belastung und psychischer Erkrankung
- Welches Verhalten darf sein und welches braucht weitere Unterstützung
- Ansprechen der Mitarbeiterin einem vertrauensvollen Rahmen
- Leiten eines Gesprächs (Gesprächshilfen/ Gesprächsleitfaden)
- Mögliche Unterstützung der Mitarbeitenden in der Situation
- Unterstützungsmöglichkeiten bei akuten Krisen kennenlernen
- Interventionen nach psychisch belastenden Situationen im Stationsalltag
Zielgruppe
Führungskräfte, Professionell Pflegende Führungskräfte (insbesondere pflegerische Leitungen)
Fortbildungspunkte
CME / LÄK: -
Pflege: 8
Hinweis
Die Befähigung zum Praxisanleiter erlangt man durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (ab 2020 im Umfang von mind. 300 Stunden). Pädagogische Tätigkeiten wie Anleitungen, Beratungen, Beurteilungen usw. begleiten den pflegeberuflichen Alltag von Praxisanleitern, die eine wichtige Rolle in der beruflichen Ausbildung einnehmen.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (ab 01.01.2020) werden klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter gestellt. Ab 2020 müssen berufspädagogische Fortbildungen, im Umfang von mindestens 24 Stunden á 45 Minuten jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es bereits erworbene pflegepädagogische Handlungskompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern.
Praxisanleiter, die vor dem 31.12.2019 diese Qualifikation erworben haben, werden gleichgestellt, müssen aber ab 2020 ebenfalls 24 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen.
Datum:
27.05.2025 -
27.05.2025
Uhrzeit:
08:30 -
16:00
Uhr
Kursort:
Kirchheim / Akademie / Seminarraum 11
Offen für:
Externe und interne Teilnehmer
Abmeldeschluss:
29.04.2025
Gebühr gesamt:
170,00 €
Gebühr ermäßigt:
155,00 €